1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FW Recycling und seinen Auftraggebern über die Abstimmung, Organisation und Durchführung von Abholungen von Kabelresten, Kabelschrott und vergleichbaren Materialien.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
2. Leistungen von FW Recycling
FW Recycling bietet die Abstimmung und Durchführung von Abholungen bei Betrieben in Friesenheim und Umgebung an. Art, Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit der Abholung richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Ein Anspruch auf Übernahme bestimmter Mengen, Stoffe oder Materialien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Vertragsschluss und Terminabstimmung
Anfragen über Website, E-Mail, Telefon oder auf sonstigem Wege sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn FW Recycling eine Abholung ausdrücklich bestätigt oder die Leistung tatsächlich ausführt.
Abholtermine werden individuell abgestimmt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Terminangaben als voraussichtliche Ausführungszeiten zu verstehen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- die zur Abholung bereitgestellten Materialien zutreffend beschrieben wurden,
- er zur Übergabe der Materialien berechtigt ist,
- die Materialien zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich bereitstehen und
- am Abholort die für eine ordnungsgemäße Verladung erforderlichen Bedingungen bestehen.
Entstehen Verzögerungen oder Mehraufwände, weil diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann FW Recycling einen neuen Termin abstimmen oder die Durchführung der Abholung ablehnen.
5. Zulässige und ausgeschlossene Materialien
Übernommen werden nur solche Materialien, die zuvor abgestimmt wurden. Von der Übernahme ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe, kontaminierte Materialien, Batterien, Akkus, Elektronikgeräte sowie sonstige Materialien, die einer gesonderten gesetzlichen oder behördlichen Behandlung unterliegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Stellt sich erst vor Ort heraus, dass nicht abgestimmte oder ausgeschlossene Materialien bereitgestellt wurden, ist FW Recycling berechtigt, die Übernahme ganz oder teilweise abzulehnen.
6. Abholung, Übergabe und Eigentumsverhältnisse
Die Übergabe der zur Abholung vorgesehenen Materialien erfolgt am vereinbarten Ort. Mit der tatsächlichen Übernahme durch FW Recycling gehen Besitz und, soweit rechtlich zulässig und vertraglich gewollt, die weitere Verfügungsbefugnis an den übernommenen Materialien auf FW Recycling über.
Der Auftraggeber versichert, dass Rechte Dritter der Übergabe nicht entgegenstehen.
7. Vergütung und Kosten
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abholung für den Auftraggeber unentgeltlich. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ankauf, Vergütung oder sonstige Gegenleistung besteht nur bei gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung.
Individuell vereinbarte Zusatzleistungen oder Sonderaufwände können gesondert berechnet werden, sofern dies vorab abgestimmt wurde.
8. Haftung
FW Recycling haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Höhere Gewalt und Leistungsstörungen
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von FW Recycling vorübergehend nicht erbracht werden, verschiebt sich die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. FW Recycling wird den Auftraggeber hierüber informieren und einen Ersatztermin abstimmen, soweit dies möglich ist.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von FW Recycling.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von FW Recycling ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.